Hospiz- und Palliativgesetz sollte Palliative Versorgung und Sterbebegleitung im Krankenhaus verbessern!

Berlin, 21.09.2015: Anlässlich der heutigen Anhörung des Bundestagsausschusses für Gesundheit zum Entwurf eines Hospiz- und Palliativgesetzes (HPG) mahnen die Christlichen Krankenhäuser in Deutschland (CKiD) an, die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen in Krankenhäusern zu verbessern. Konkret schlagen sie ein Palliativ-Förderprogramm für Kliniken und die Verankerung des Anspruchs auf palliative Versorgung und Sterbebegleitung im SGB V vor. Außerdem sollten die Ressourcen und Kompetenzen der Krankenhäuser genutzt werden, um Lücken in der ambulanten palliativen Versorgung zu schließen.