PsychVVG nivelliert Vielfalt der Versorgungskonzepte

Berlin, 21.09.2016: Anlässlich der heutigen 1. Lesung des Kabinettsentwurf zum „Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen“ (PsychVVG) im Bundestag fordern die CKiD eine kritische Überprüfung der bis 2020 anvisierten Personalvorgaben durch den G-BA. Mit der vorgesehenen Regelung werde laut CKiD die Vielfalt von Versorgungsstrukturen nivelliert. Zudem fehlten Regelungen zur Sicherstellung der zwingend erforderlichen Refinanzierung.